Wir sind eure Gesundheitslotsen! Unsere Experten stellen euch hier regelmäßig ihre Expertenthemen vor. Heute Martina Borkowski.
Um zu erklären was eine Plausibilitätsprüfung ist, muss ich etwas weiter ausholen. Wenn ein Patient Beschwerden hat und zum Arzt geht, dann wird ihm der Arzt höchstwahrscheinlich ein Rezept ausstellen. In den meisten Fällen bekommt der Patient dann ein sogenanntes Fertigarzneimittel. Das sind die ganz „normalen“, industriell hergestellten Arzneimittel.
Manchmal gibt es aber kein Fertigarzneimittel welches dem Arzt für diesen Patienten passend erscheint. Das kann z.B. daran liegen, dass es sich bei dem Patienten um ein Kind handelt. Kinder benötigen deutlich geringere Dosierungen als Erwachsenen, und solche Medikamente gibt es zu meist nicht als Fertigarzneimittel. Ein anderes Problem könnte sein, dass der Arzt bei einer entzündlichen Hauterkrankung eine bestimmte Wirkstoff Kombination verordnen möchte, die es so in keinem Fertigarzneimittel gibt. In diesen Fällen wird eine individuelle Rezeptur für den betreffenden Patienten verordnet. Und für solch eine individuelle Rezeptur muss dann eine Plausibilitätsprüfung gemacht werden!! Hierbei wird geschaut, ob die Zusammensetzung der Rezeptur auch sinnvoll, also plausibel ist. Dafür müssen mehrere Fragen abgeklärt werden.
Als erstes ist die Frage ist der ausgewählte Wirkstoff unbedenklich, sollte es sich um einen bedenklichen Wirkstoff handeln, darf die Rezeptur auf keinen Fall hergestellt werden! Sollten mehrere Wirkstoffe in einer Grundlage verordnet sein, ist natürlich auch zu prüfen ob sie zusammenpassen. Ist beispielsweise ein Wirkstoff im sauren und der andere im alkalische pH-Bereich wirksam, kann es sein, dass diese beiden Wirkstoff nicht zusammen in einer Rezeptur verarbeitet werden können. Das gleiche gilt auch für die Grundlage. Nicht jeder Wirkstoff ist mit jeder Salbengrundlage verträglich. Danach kommt die Konzentration ins Spiel. Ist ein Wirkstoff über- oder unterdossiert, dann darf die Rezeptur nicht einfach so hergestellt werden, sondern es muss mit dem verordnenden Arzt Rücksprache gehalten werden. Wenn diese Punkte geklärt sind, dann ist man aber noch nicht am Ziel. Es gilt noch Punkte zu klären wie:
- Muss die Rezeptur konserviert werden damit sie ausreichend lange haltbar ist?
- Ist der Wirkstoff lichtempfindlich? Wenn ja, dann muss ich ein geeignetes Packmittel auswählen, damit er sich nicht zersetzt.
- Zersetzt sich der Wirkstoff u.U. in Verbindung mit Wasser? Wenn ja, dann muss ich einen Zusatz zur Rezeptur geben, damit der Wirkstoff stabilisiert wird.
Man sieht also, auch wenn es manchmal ganz simpel aussieht was der Arzt da verordnet hat, ist doch einiges vor der Herstellung zu bedenken und zu prüfen. Denn schließlich soll der Patient bestmöglich versorgt werden!! Dies ist etwas, was nur die „Apotheke vor Ort“ leisten kann und sie somit von den Anbietern im Internet unterscheidet!