
Aufgrund des stark gesunkenen Bedarfs und der wieder geänderten Testverordnung mit erneut schlechteren Bedingungen schließen wir das Testcenter zum 1.12.2022. Schnelltests sind nur noch bis 26.11.2022 und PCR Tests nur noch bis 30.11.2022 möglich.
PCR-Test: Goldstandard unter den Corona-Tests
Laborbasierte PCR-Tests als Goldstandard der Diagnostik werden in erster Linie dafür eingesetzt, um bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS–CoV-2 vorliegt. Im Rahmen der Krankenbehandlung sollte daher durch einen Arzt/eine Ärztin eine PCR-Testung veranlasst werden. Bei asymptomatischen Personen kann ein PCR-Test zur Bestätigung eines vorangegangenen positiven Antigentests sinnvoll sein.
Wer kann sich bei uns kostenlos testen lassen?
Du kannst Dich bei uns kostenlos mit einem PCR-Test testen lassen, wenn Dein Antigen-Schnelltest positiv ausgefallen ist.
Die getestete Person hat einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests. Bei Vorliegen eines positiven Selbsttests benötigen wir Datum und Uhrzeit des vorgenommenen Tests.
Falls Du nicht Anspruchsberechtigt bist, bieten wir als Alternative den kostenpflichtigen PoC-NAT-Test in unserem Testcenter an.
Bitte ladet euch die Erklärung zur Durchführung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 runter und bringt es ausgefüllt zu eurem Testtermin mit. Das beschleunigt den Ablauf vor Ort enorm und entlastet unser Personal. Vielen lieben Dank.