
Aufgrund des stark gesunkenen Bedarfs und der wieder geänderten Testverordnung mit erneut schlechteren Bedingungen schließen wir das Testcenter zum 1.12.2022. Schnelltests sind nur noch bis 26.11.2022 und PCR Tests nur noch bis 30.11.2022 möglich.
Corona Testverordnung
Ab 30. Juni gelten neue Regeln. Bitte informiert euch hier über die Berechtigungen für kostenlose oder ermäßigte Corona Antigen Schnelltests.
Änderung der Corona Testverordnung – Gültig ab 30. Juni 2022
Berechtigte für einen kostenlosen Corona-Schnelltest
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nachweis: Sonstiger amtlicher Lichtbildausweis.
ACHTUNG: Auch wenn Kinder unter 5 Jahren weiter die Berechtigung für einen kostenlosen Test haben, sind in unserem Testcenter nicht alle Mitarbeiter dafür ausgebildet, Kinder unter 5 Jahren zu testen. Bitte wende Dich an deinen Kinderarzt.
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht geimpft werden können oder in den letzten 3 Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten. Diese Personen haben Anspruch auf ein ärztliches Attest, das bei der Testung vorgelegt werden muss.
Nachweis: ärztliches Attest im Original zum Verbleib im Testcenter.
Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten 3 Monaten teilgenommen haben.
Nachweis: Teilnahmebescheinigung.
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Nachweis: Absonderungsanordnung vom Gesundheitsamt oder PCR-Test (<21Tage).
Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pflegeheimen, Hospizen oder die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe behandelt, gepflegt oder untergebracht sind oder eine dort lebende Person besuchen möchten.
Nachweis: Bestätigung der Einrichtung, dass ein Angehöriger dort untergebracht ist oder glaubhafte Eigenerklärung.
Pflegende Angehörige oder persönliche Pflegekräfte: Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.
Nachweis: Betreuerausweis oder anderes Dokument, dass sie als Pflegekraft einer entsprechenden Person ausweist oder Eigenerklärung.
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
Nachweis: Pflegeausweis oder sonstiger Nachweis.
Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben.Nachweis: Nachweis über das Testergebnis der infizierten Person und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift.
Achtung: Wenn die Berechtigungen nicht oder nicht in der geforderten Form vorgelegt werden können, dann ist die Testung als kostenloser oder ermäßigter Bürgertest nicht möglich. Die Testkosten in Höhe von 15,99€ sind dann vom Kunden zu bezahlen.
Wir können auf die geänderten Umstände leider keinen Einfluss nehmen (Wir wünschten, wir könnten es!). Auch unser Personal in den Testcenter kann die gesetzlichen Vorgaben nicht ändern. Wir bitten um Dein Verständnis.